DSL-Flatrate nur für den Eigenbedarf
Privatkunden dürfen einen Internetzugang mit Flatrate nicht gegen Geld anderen zur Verfügung stellen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Privatkunden dürfen einen Internetzugang mit Flatrate nicht gegen Geld anderen zur Verfügung stellen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.