Das Oberlandesgericht Oldenburg fällte heute ein durchschlagendes Urteil: Jahrelang rissen Generationen von Vätern, Söhnen und Ehemännern im Schweiße ihres Angesichts beim Erscheinen des ersten braunen Blattes unter zeterndem Geschrei ihrer Ehefrauen, Mütter und Omas die Sommerreifen von ihren Autos. Das können sie ab jetzt etwas lockerer angehen.
Wer immer noch glaubt, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung für alles geradesteht, muss schleunigst umdenken. Bei grober Fahrlässigkeit holen die Versicherer nur einen Teil des Geldes zurück.
Wer den Unfallort verlässt oder im Unfallprotokoll lügt, kann von der Versicherung nicht erwarten, dass sie bezahlt. Er bleibt auf seinem Schaden sitzen. In anderen Fällen wird sowohl dem Geschädigten als auch dem Schädiger eine Mitschuld unterstellt und der Schaden nur anteilig reguliert. Über die Prozentsätze wird dann vor Gericht gestritten. Bei gleichem Sachverhalt (z. B. wenn sich ein Zweitschlüssel im Auto befindet) sind sogar unterschiedliche Urteile möglich.
Bis zum 30. November des Vorjahres hat man in der Regel Zeit, seine Autoversicherung zu wechseln. Bei der Suche nach einem günstigeren Anbieter kann man sich an folgende Checkliste zur Übersicht halten:
Wer weniger mit seinem Auto fährt, als er dachte, sollte das vor Ende des Jahres seiner KFZ-Versicherung melden. Denn viele Versicherer, wie HUK, Allianz oder R&V passen den Beitrag rückwirkend an die tatsächlich während des Jahres gefahrenen Kilometer an und erstatten den zuviel gezahlten Beitrag zurück.