DSL-Flatrate nur für den Eigenbedarf

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Privatkunden dürfen einen Internetzugang mit Flatrate nicht gegen Geld anderen zur Verfügung stellen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Geklagt hatte der Netzprovider 1&1, weil einige seiner Kunden ihren Netzzugang mithilfe der Firma “fon”  und W-Lan für andere nutzbar gemacht hatten. Damit nutze fon das Angebot von 1&1 “schmarotzend” aus, meinte das Gericht. Nun klärt der Bundesgerichtshof den Streit.

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17. November 2009
Posted in DSL — Anbieterwechsel @ 11:27

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