DSL-Flatrate nur für den Eigenbedarf
Privatkunden dürfen einen Internetzugang mit Flatrate nicht gegen Geld anderen zur Verfügung stellen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Geklagt hatte der Netzprovider 1&1, weil einige seiner Kunden ihren Netzzugang mithilfe der Firma “fon” und W-Lan für andere nutzbar gemacht hatten. Damit nutze fon das Angebot von 1&1 “schmarotzend” aus, meinte das Gericht. Nun klärt der Bundesgerichtshof den Streit.
