Gaspreiserhöhung nicht rechtens

Versicherung, Strom, Gas, Handy und DSL zu teuer? Jetzt wechseln! Versicherungsvergleich | Strom | Gas | Handy | DSL | KFZ-Versicherung

Energieversorger dürfen nicht machen, was sie wollen. Der BGH hat zwei Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen für unwirksam erklärt. Nach Ansicht der Richter stellt es eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar, wenn sich Gasversorger Preiserhöhungen vorbehalten, sich aber nicht zur Weitergabe von Preissenkungen verpflichten.

Verbraucherschützer erwarten nun, dass die Versorger die Altverträge schon bald kündigen. Betroffen sind Gaskunden mit Sonderverträgen, in denen sich der Verbraucher zur Abnahme von Gas über einen längeren Zeitraum verpflichtet und dafür günstigere Preise zahlt. Das Urteil hat zur Folge, dass sich Gaskunden gegen künftige Gaspreiserhöhungen wehren können, falls ihr Vertrag nicht die Pflicht zur Weitergabe von Senkungen enthält.

  • Share/Bookmark
9. Februar 2010
Posted in Gas — Anbieterwechsel @ 15:39

Keine Kommentare »

Es gibt noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI

Einen Kommentar hinterlassen