Geld zurück von der KFZ-Versicherung
Wer weniger mit seinem Auto fährt, als er dachte, sollte das vor Ende des Jahres seiner KFZ-Versicherung melden. Denn viele Versicherer, wie HUK, Allianz oder R&V passen den Beitrag rückwirkend an die tatsächlich während des Jahres gefahrenen Kilometer an und erstatten den zuviel gezahlten Beitrag zurück.
Fährt man beispielsweise statt der angegebenen 40.000 nur 20.000 Kilometer, weil man z. B. arbeitslos geworden ist, müsste man bei der HUK-Coburg statt 715 Euro im Jahr nur noch 568 Euro im Jahr bezahlen. Man bekäme so eine Rückerstattung von 147 Euro.
Autofahrer können bei ihrem Versicherer nachfragen oder in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob der eigene Tarif eine solche Rückerstattung gewährt oder nicht. Bei R&V zum Beispiel gilt dies nur für Verträge, die seit dem 01. Januar 2008 abgeschlossen wurden.
