Keine Strafe bei Sommerreifen im Winter

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Das Oberlandesgericht Oldenburg fällte heute ein durchschlagendes Urteil: Jahrelang rissen Generationen von Vätern, Söhnen und Ehemännern im Schweiße ihres Angesichts beim Erscheinen des ersten braunen Blattes unter zeterndem Geschrei ihrer Ehefrauen, Mütter und Omas die Sommerreifen von ihren Autos. Das können sie ab jetzt etwas lockerer angehen.

Denn der Ordnungswidrigkeitentatbestand in der Straßenverkehrsordnung, der zu einer den Wetterverhältnissen angepassten Bereifung verpflichtet, ist verfassungswidrig.

Geklagt hatte ein sommerbereifter Zeitgenosse, der im November 2008 über eine Eisfläche fuhr und ins Rutschen kam. Er rutschte in das Schaufenster eines Geschäftes. Daraufhin erhielt er vom Amtsgericht eine Geldbuße über 85 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit. Das Oberlandesgericht entschied nun, dass die Vorschrift des § 2 Abs. 3a S. 1 und 2 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Ziff. 2 StVO gegen das verfassungsmäßig gebotene Bestimmtheitsgebot verstoße. Nach Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz sei der Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit bzw. einer Ordnungswidrigkeit so konkret zu umschreiben, dass der Anwendungsbereich für den Einzelnen erkennbar sei oder sich durch Auslegung ermitteln lasse.

Durch diese Entscheidung wird nicht in Frage gestellt, dass bei winterlichen Temperaturen, insbesondere aber bei Schnee und Eis, M+S Reifen oder Reifen mit Schneeflockensymbol benutzt werden sollten, um Unfälle möglichst zu vermeiden. Wer sich anders verhält, riskiert nicht nur haftungs- und versicherungsrechtliche Nachteile, ihm droht darüber hinaus – vor allem wenn andere bei einem Verkehrsunfall verletzt werden – weiter die Verfolgung wegen einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit. Das Fahren mit Sommerreifen im Winter, das zu keiner konkreten Verkehrsgefährdung führt, bleibt aber sanktionslos. Winterreifen kann man hier online bestellen. Einen umfangreichen Reifenhändler-Vergleich gibt es auf reifenshopvergleich.de.



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14. Juli 2010
Posted in KFZ-Versicherung — Anbieterwechsel @ 16:04

1 Kommentar »

  1. Aktualisierung: Zu dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom Sommer gibt es einen neuen Eintrag. Ab Dezember 2010 gibt es eine Pflicht für Winterreifen bei entsprechenden Straßenverhältnissen. Mehr dazu hier http://anbieterwechsel.org/wechselblog/winterreifenpflicht-ab-dezember/

    Kommentar by Anbieterwechsel — 1. Dezember 2010 @ 18:23

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