Stromversorgung und Miete
Mieter haben Anspruch auf eine zeitgemäße Stromversorgung – das gilt auch für Altbauwohnungen. So entschied nun der Bundesgerichtshof in einem Urteil.
Läuft beispielsweise gerade die Waschmaschine, muss der Mieter auch gleichzeitig noch staubsaugen können, auch wenn es sich bei dem Mietobjekt um eine Altbauwohnung handelt. Er muss mindestens ein größeres Haushaltsgerät und mehrere Handelsübliche Geräte gleichzeitig benutzen können. Andernfalls ist der Mieter dazu berechtigt, die Miete zu mindern.
Nur wenn im Mietvertrag eindeutig festgeschrieben ist, dass die Elektroinstallation den gleichzeitigen Betrieb von mehreren Geräten nicht erlaubt, muss der Vermieter sich damit abfinden. Eine Vertragsklausel, wonach er eine Waschmaschine nur aufstellen darf, soweit die Elektrokapazität dafür ausreicht, genügt nicht.
