Wann zahlt die Autoversicherung und wann nicht?
Wer den Unfallort verlässt oder im Unfallprotokoll lügt, kann von der Versicherung nicht erwarten, dass sie bezahlt. Er bleibt auf seinem Schaden sitzen. In anderen Fällen wird sowohl dem Geschädigten als auch dem Schädiger eine Mitschuld unterstellt und der Schaden nur anteilig reguliert. Über die Prozentsätze wird dann vor Gericht gestritten. Bei gleichem Sachverhalt (z. B. wenn sich ein Zweitschlüssel im Auto befindet) sind sogar unterschiedliche Urteile möglich.
Die volle Entschädigung
Benötigt eine Versicherung Wochen, um die Schuldfrage zu klären und sich zur Regulierung eines Unfallschadens durchzuringen, dann steht dem Geschädigten für die gesamte Dauer zwischen Unfall und ausgeführter Reparatur, in der er sein Auto nicht nutzen konnte, die Nutzungsausfallentschädigung zu. Der Geschädigte verstößt nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er für die Reparatur nicht in Vorkasse geht oder seine Vollkasko in Anspruch nimmt. AG Köln, Az. 261 C 194/08
Gegenverkehr
Ist eine Straße durch parkende Autos so verengt, dass ein gleichzeitiges Passieren zweier Autos nicht möglich ist, muss derjenige warten, auf dessen Seite sich gerade ein Hindernis befindet. Tut er das nicht, zahlt die Versicherung im Schadensfall nur 50%. OLG Köln, Az. 16 U 80/08
Parken
Wer sein Auto so schlecht einparkt, dass es zu drei Vierteln in den Gehweg ragt, bleibt auf seinem Schaden sitzen, wenn das Auto von einem auf dem Gehweg vorbeiradelnden achtjährigen Kind beschädigt wird. BGH, Az. VI ZR 310/08
Offene Autotür
Wird ein Auto gestohlen und gibt der Versicherungsnehmer zu, dass das Auto unverschlossen war und sich Schlüssel und Papiere im Auto befanden, dann ist das grob fahrlässig und führt zu einer Zahlungsverweigerung. OLG Koblenz, Az. 10 U 1243/08
Zweitschlüssel im Wagen
Bleibt ein Zweitschlüssel in einer nicht sichtbaren Jacke im Auto, muss die Versickerung (Teilkasko) nach einem Autodiebstahl zahlen. Da der Täter unmöglich wissen konnte, dass sich ein Schlüssel im Auto befindet, ließ das Gericht den Vorwurf grober Fahrlässigkeit nicht zu. OLG Koblenz, Az. 10 U 1038/08
Anwaltsgebühren
Auch wenn die Schuldfrage klar ist und keine gerichtliche Auseinandersetzung droht, muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers dem Geschädigten die Anwaltskosten bezahlen. Dem Einwand der Versicherung, das sei ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, folgte das Gericht nicht. AG Kassel, Az. 415 C 6208/08
Vorsicht beim Aussteigen
Wer auf einem öffentlichen Parkplatz aus seinem gerade geparkten Auto aussteigt, muss sich erst vergewissern, dass vom Öffnen seiner Tür keine Gefährdung anderer Personen ausgeht. Fährt nämlich ein Auto in die benachbarte Parklücke und stößt dabei gegen die offene Tür, trifft beide Fahrer eine Mitschuld. Im konkreten Fall betrug die vom Gericht festgelegte Mitschuld für den in die leere Parklücke Einfahrenden ein Drittel, für den aus dem Auto aussteigenden zwei Drittel. LG Saarbrücken, Az. 13 S 181/08
