Was die Hausrat abdeckt
Die Hausratversicherung ist die Versicherung mit der höchsten Verbreitung in deutschen Haushalten. Obwohl im Grunde die Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger sind, werden diese seltener abgeschlossen.
Die folgenden Leistungen werden von der Hausratversicherung abgedeckt:
Gegenstände
- Gebrauchsgegenstände, Einrichtungsgegenstände
- Fahrrad, Rollstuhl und Kinderwagen, wenn sie sich am versicherten Ort befinden
- In Einzelfällen auch Antennen, Markisen, Gartengeräte und -möbel, Bargeld, Schmuck, Perlen, Edelsteine, Edelmetalle, Sparbuch, Wertpapiere, Waschmaschine und Wäschetrockner
Gefahren
- Feuer, Blitzeinschlag, Explosionen, Implosionen
- Leitungswasser
- Sturm- und Hagelschäden
- Diebstahl bei Einbruch, Raub, Vandalismus
- In Einzelfällen auch Erstattung bei Überspannung, Aquarien- und Wasserbetten-Wasser, Schäden, die durch Bügeleisen und Ofen verursacht werden, Rauch und/oder Ruß, Rückstauschaden, Taschendiebstahl, Überschallknall
Kosten, die versichert sind
- Aufräum-, Abbruch- und Entsorgung
- Lager- und Transport
- Bewachung
- Austausch von Schlössern
- Reparaturen für Gebäudeschäden
- In Einzelfällen auch Kosten für Dekontamination, Hotelunterbringung und Tierpension (z. B. nach Brand), Rückreisekosten, Kosten für einen Sachverständigen, Umzugskosten bei Unbewohnbarkeit, Mehrverbrauch von Wasser bei Rohrbruch
Wie wird entschädigt?
Eine Entschädigung wird grundsätzlich zum Neuwert gezahlt und normalerweise ist eine Vorsorgeversicherung enthalten.
