Was die Krankenkasse nicht mehr übernimmt

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Gestern ging es darum, was Krankenkassen zahlen müssen. Seit Jahren werden allerdings Leistungen gestrichen und Zuzahlungen erhöht. Im Folgenden diejenigen Leistungen, die nicht mehr von den Krankenkassen getragen werden:

2003

  • Halbierung des Sterbegelds

2004

  • Einführung der Praxisgebühr von 10 Euro/Quartal
  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nicht mehr erstattet
  • Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt auf 10 Prozent bzw. mindestens 5, höchstens 10 Euro
  • Zuzahlung zu stationären Maßnahmen von 10 Euro/Tag
  • Anspruch auf Sehhilfen nur noch in Ausnahmefällen
  • Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung nur noch bei Blinden und in wenigen Ausnahmefällen
  • Endgültige Streichung des Sterbegeldes
  • Künstliche Befruchtung: Generell 50 Prozent Eigenanteil, nur drei statt vier Versuche werden noch bezahlt

2005

  • Zahnersatz: starke Absenkung der Zuschüsse

2007

  • Krankenhaus und Praxis: Leistungseinschränkung bei selbst verschuldeten Krankheiten (z. B. Tätowierungen)

2008

  • Chronisch Kranke: Nur wer an empfohlenen Maßnahmen teilnimmt, kann von verminderten Zuzahlungen (zum Beispiel zu Medikamenten) profitieren.

2010

  • Einführung von Zusatzbeiträgen von maximal 37,50 Euro/Monat
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21. Februar 2010
Posted in Krankenversicherung — Anbieterwechsel @ 13:16

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