Was die Krankenkasse nicht mehr übernimmt
Gestern ging es darum, was Krankenkassen zahlen müssen. Seit Jahren werden allerdings Leistungen gestrichen und Zuzahlungen erhöht. Im Folgenden diejenigen Leistungen, die nicht mehr von den Krankenkassen getragen werden:
2003
- Halbierung des Sterbegelds
2004
- Einführung der Praxisgebühr von 10 Euro/Quartal
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden nicht mehr erstattet
- Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt auf 10 Prozent bzw. mindestens 5, höchstens 10 Euro
- Zuzahlung zu stationären Maßnahmen von 10 Euro/Tag
- Anspruch auf Sehhilfen nur noch in Ausnahmefällen
- Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung nur noch bei Blinden und in wenigen Ausnahmefällen
- Endgültige Streichung des Sterbegeldes
- Künstliche Befruchtung: Generell 50 Prozent Eigenanteil, nur drei statt vier Versuche werden noch bezahlt
2005
- Zahnersatz: starke Absenkung der Zuschüsse
2007
- Krankenhaus und Praxis: Leistungseinschränkung bei selbst verschuldeten Krankheiten (z. B. Tätowierungen)
2008
- Chronisch Kranke: Nur wer an empfohlenen Maßnahmen teilnimmt, kann von verminderten Zuzahlungen (zum Beispiel zu Medikamenten) profitieren.
2010
- Einführung von Zusatzbeiträgen von maximal 37,50 Euro/Monat
