Was leistet die Rechtsschutz?
Viele Menschen denken über den Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung nach. Aber hilft diese Versicherung eigentlich auch schon, wenn der Chef mit einer Kündigung droht, diese aber noch nicht ausgesprochen hat?
Die Antwort ist eindeutig, sie lautet “Ja”. Bereits dann muss der Versicherer die Beratung durch einen Anwalt zahlen. Anders ist das, wenn der Chef Gespräche über eine Aufhebung des Arbeitsvertrages und eine Abfindung anbietet. Macht er dabei keinen Druck und droht er nicht, muss der Versicherer nicht zahlen.
Für wen ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Für Menschen, die in Risikobranchen arbeiten ist eine Arbeitsrechtsschutz ratsam, für Vielfahrer eine Verkehrsrechtsschutz.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Ist ein Rechtsstreit versichert, werden Anwalts- und Gerichtsgebühren und die Entschädigungen von Sachverständigen- und Zeugen übernommen.
Arbeitsrechtsschutz
Die Wirtschaftskrise hält in den Arbeitsgerichten Einzug. Die Zahl der Prozesse steigt, und meist geht es dabei um eine Kündigung. Selbstverständlich kann sich der Arbeitnehmer wehren, wenn der Chef gar nicht kündigen durfte. Doch sein Recht bekommt man nicht umsonst. Wenn man kämpfen will, muss man Anwalts- und Gerichtsgebühren und falls notwendig auch Sachverständigen- und Zeugenentschädigungen zahlen. Nur Menschen mit ganz wenig Geld bekommen Beratungs- und Prozesskostenhilfe vom Staat. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist der Kampf um den Job wesentlich leichter, denn sie kommt für diese Kosten auf.
Rundumschutz gibt es nicht
Arbeitsrechtsschutz gibt es einzeln zu kaufen, doch viel häufiger verkaufen ihn die Versicherer zusammen mit Schutz für Privat-, Verkehrs- und Mietrecht. Anscheinden schätzen die Kunden das gute Gefühl, vor den Kosten aller denkbaren Streitigkeiten abgesichert zu sein. Doch Rundumschutz ist eine Illusion. Rechtsschutz gibt es selbst in den umfassendsten Policen nicht für jeden Ärger. Immer gibt es Einschränkungen. Je nachdem, um welches Rechtsproblem es geht, zahlen manche Versicherer viel, andere eingeschränkt und manche gar nicht. Erfreulicherweise gibt es wenigstens beim Arbeitsrechtsschutz kaum Lücken. Das liegt am Bundesgerichtshof. Der hat klargestellt, dass Versicherte bereits dann Rechtsschutz bekommen, wenn ihr Chef eine Kündigung nur androht und zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag anbietet. Viele Versicherer wolleen erst zahlen, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt. Nun springen sie früher ein.
Wenig Schutz für Kapitalanleger
Große Unterschiede gibt es im Privatrechtsschutz. In diesen Teil des Rechtsschutzpaketes fällt zum Beispiel der Streit um Kapitalanlagen. Nur die DA Direkt und die Itzehoer helfen hier ohne Einschränkungen, wenn ein Kunde sich mit seiner Bank wegen einer falschen Beratung streitet. Leider sind die Versicherungsbedingungen dieser Anbieter an anderen Stellen so schwach, dass sie trotzdem zu den schlechtesten gehören.
Wenige andere Anbieter zahlen zwar für den Streit mit der Bank, aber nur bis zu bestimmten Anlage- oder Schadenshöhen. Gut dran sind Kunden bei Rechtsschutz Union. Er trägt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn der Streit sich um eine Anlage von maximal 250.000 Euro dreht. Das müsste meist reichen.
Bei vielen ist die Summe geringer. So springt die DAS in ihrem Tarif “Optimal” nur ein, wenn es um eine Anlagesumme von maximal 20.000 Euro geht. Die DMB hilft auch im Streit um höherwertige Anlagen, übernimmt aber maximal 20.000 Euro für die Kosten. Die meisten anderen Anbieter haben den Schutz für Anlegerstreit in den vergangen Jahren nach und nach gestrichen. Kein Rechtsschutz also für Opfer der Lehman-Pleite.
Telefonische Rechtsberatung
Bei Ärger mit der Bank können Kunden lediglich die Anwaltshotline ihres Versicherers anrufen und um eine erste Einschätzung ihres Falles bitten. Fast alle Versicherer bieten so etwas. Häufig erlauben sie sogar so viele Anrufe, wie der Versicherte möchte, ganz egal, um welches Problem es geht. Die Anrufer müssen dafür meist nichts extra zahlen, auch nicht die Selbstbeteiligung. Der Schadensfreiheitsrabatt, den manche Versicherer gewähren, wenn ihr Kunde länger keinen Rechtsschutz einfordert, bleibt erhalten. Die Großzügigkeit hat ihre Gründe. Am Telefon werden viele Anfragen schnell geklärt, ohne dass der Versicherer viel dafür zahlen müsste. Und ist trotzdem noch ein Anwaltsbesuch nötig, sind die Versicherer durch den Telefonkontakt eng am Kunden und können ihm Vorschläge für die Wahl des Anwalts machen. Auch das geschieht mit Blick aufs Geld. Mit vielen Anwälten haben die Versicherer vereinbart, dass diese günstig arbeiten müssen. Im Gegenzug bekommen die Anwälte Kunden.
Kriterien für die Auswahl der geeigneten Rechtsschutzversicherung
Für die Auswahl einer Rechtsschutzversicherung sollte die Telefonberatung nicht entscheidend sein. Der Anruf beim Anwalt bietet zwar eine erste Orientierung. Fundierte Hilfe gibt es aber nur in einfachen Fällen, also sicherlich nicht nach einer Falschberatung in einer Bank. Und reicht die Telefonhilfe nicht, kommt es eben noch darauf an, was genau versichert ist und was nicht:
- Die Reichweite des Rechtsschutzes – reisen Sie zum Beispiel viel?
- Fast alle Versicherer machen auch keinen Unterschied mehr, ob eine Reise einen privaten oder beruflichen Grund hat. Allerdings variiert die Dauer, die der Versicherungsnehmer auf Reisen sein kann, ohne seinen Schutz zu verlieren. Je nach Anbieter beträgt sie mal sechs Wochen, mal ist sie unbegrenzt. Wer viel beruflich unterwegs ist und auf Rechtsschutz im Ausland Wert legt, sollte vor Abschluss einer Police beim Versicherer nachfragen.
Jetzt Ihren Rechtsschutzversicherungsvergleich durchführen.

Mit einer Rechtsschutzversicherung ist der Kampf um den Job definitiv leichter. Der Artikel ist sehr gut geschrieben.
Kommentar by annette — 17. Mai 2010 @ 14:44
Als Alternative zu einer Arbeitsrechtsschutzversicherung ist das Mitglied werden einer Gewerkschaft, oder speziell für Mietrecht in einem Mieterverein. Dort wird man ebenfalls beim Rechtsstreit unterstützt. Manche Städte und Gemeinden bieten Geringverdienern bzw. Sozialhilfeempfängern eine kostenlose Rechtsberatung.
Kommentar by Martha — 21. Mai 2010 @ 08:57