Zahlt die Autoversicherung auch bei Rot?

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Wer immer noch glaubt, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung für alles geradesteht, muss schleunigst umdenken. Bei grober Fahrlässigkeit holen die Versicherer nur einen Teil des Geldes zurück.

Beim 47. Deutschen Verkehrsgerichtstag wurden jetzt Musterquoten empfohlen:

Von 0 bis 100 Prozent

Trifft den Versicherten ein Mitverschulden, wird seine Versicherungsleistung prozentual in 25-Prozent-Schritten gekürzt.

Regress bei Haftpflicht

Wird prozentual gekürzt, bleibt bei Teil- und Vollkasko der Versicherte auf einem Teil der Kosten sitzen. Bei der Haftpflicht wird der gegnerische Schaden zwar beglichen, aber der Verursacher eventuell in Regress genommen. Trotz dieser Musterquoten wird auch in Zukunft jeder Fall gesondert gewertet. Schließlich gibt es neben dem objektiven Verschulden zahlreiche Umstände, die die Schuld des Fahrers verstärken oder verringern.

Was ist bei Rotlicht?

Wer bei Rotlicht die Ampel überquert, bekommt im Schadensfall von der Versicherung nur 50 Prozent ersetzt.

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7. April 2010
Posted in KFZ-Versicherung — Anbieterwechsel @ 16:10

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